Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter oder für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den Kommanditsten.