mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer der Ostwind IV Verwaltungs GmbH sind insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, als sie geichzeitig innerhalb der Ostwind IV Verwaltungs GmbH von den Beschränungen des § 181 BGB befreit sind.