Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten sie die Gesellschaft gemeinsam.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer und Liquidator-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.