vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dies gilt jedoch nur für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter sowie für Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und den Organen des persönlich haftenden Gesellschafters.