mit der Befugnis, auch für dessen jeweilige Geschäftsführer, Rechtsgeschäfte zwischen der Kommanditgesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie zwischen den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Kommanditgesellschaft, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.