Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere persönlich haftende Gesellschafter so wird diese durch jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten.
einzelvertretungsberechtigt; die persönlich haftende Gesellschafterin sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind bezüglich aller Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten befugt, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.