| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die jeweiligen Organe der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen und als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafter vorzunehmen. |