HRA 4031 AG Schwerin · aktuell
Strukturierte Informationen
Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Handelsregister (015)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Schwerin (N1308V)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Handelsregister (Einzelkaufleute, Personengesellschaften) (AG) (HRA)
Laufende Nummer
4031
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Sonstige(r) Vertreter(in) (152)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Sonstige(r) Vertreter(in) (152)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Sonstige(r) Vertreter(in) (152)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Rechtsform (008)
Text
Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
Eintragungstext
Spalte
5
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist errichtet am 28.12.2015.
Abruf Uhrzeit
05:02:39
Abruf Datum
2024-12-24
Letzte Eintragung
2022-06-02
Anzahl Eintragungen
3
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2015-12-28
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Zweckverband kommunaler Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Ludwigslust
Angaben zur Rechtsform
RechtsformCode: Sonstige juristische Person (SJP)
Weitere Bezeichnung
Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
Sitz › Ort
Ludwigslust
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter sind gesetzlicher Vertreter des Zweckverbandes. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform. Bis zu einer Wertgrenze von 30.000 EUR ist alleinige Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher ausreichend. Innerhalb einer Wertgrenze von 30.000 EUR bis 50.000 EUR ist die Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher und einen seiner Stellvertreter erforderlich. Erklärungen mit einem Wert größer als 50.000 EUR sind gemäß § 158 Abs. 2 Satz 2 KV M-V vom Verbandsvorsteher sowie einem seiner Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit dem Dienstsiegel zu versehen.
Gegenstand
1) Dem Zweckverband obliegen folgende Aufgaben: a) alle Kunden im Verbandsgebiet mit Trink- und Brauchwasser zu versorgen, mit Ausnahme der Stadt Ludwigslust CL Mäthus und der Stadt Neustadt-Glewe OL Wabel, b) für alle Kunden im Verbandsgebiet die Abwasserableitung und Abwasserbehandlung zu sichern, mit Ausnahme der Gemeinden Muchow und Milow mit den Ortsteilen Milow, Deibow, Kastorf, Semmerin. Ausgenommen ist die Ableitung und Behandlung des auf öffentlichen Flächen anfallenden Niederschlagswassers. Er hat zu diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu übernehmen, herzustellen und zu unterhalten. 2) Der Zweckverband ist mit Aufgabenübertragung seiner Mitglieder - Wasserversorgungspflichtiger im Sinne von § 43 LWaG und - Abwasserbeseitigungspflichtiger im Sinne von § 40 LWaG 3) Der Verband regelt den Anschluss und die Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in besonderen Satzungen für Trink- und Abwasser. 4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. 5) Der Zweckverband kann von anderen Verbänden bzw. Körperschaften die technische und/oder verwaltungsmäßige Betreuung übernehmen. 6) Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften kann der Zweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen und Betriebe errichten, erwerben, pachten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.