Handelsregister A des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
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HRA 4031
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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4
5
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1
a)
Zweckverband kommunaler
Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
Ludwigslust
b)
Ludwigslust
c)
1) Dem Zweckverband obliegen folgende
Aufgaben:
a) alle Kunden im Verbandsgebiet mit Trink-
und Brauchwasser zu versorgen, mit
Ausnahme der Stadt Ludwigslust CL Mäthus
und der Stadt Neustadt-Glewe OL Wabel,
b) für alle Kunden im Verbandsgebiet die
Abwasserableitung und Abwasserbehandlung
zu sichern, mit Ausnahme der Gemeinden
Muchow und Milow mit den Ortsteilen Milow,
Deibow, Kastorf, Semmerin.
Ausgenommen ist die Ableitung und
Behandlung des auf öffentlichen Flächen
anfallenden Niederschlagswassers. Er hat zu
diesem Zweck die erforderlichen Anlagen zu
übernehmen, herzustellen und zu unterhalten.
2) Der Zweckverband ist mit
Aufgabenübertragung seiner Mitglieder
- Wasserversorgungspflichtiger im Sinne von
§ 43 LWaG und
- Abwasserbeseitigungspflichtiger im Sinne
von § 40 LWaG
3) Der Verband regelt den Anschluss und die
Benutzung seiner Einrichtungen, den Erlass
der Ver- und Entsorgungsbedingungen sowie
die Erhebung von Gebühren und Beiträgen in
besonderen Satzungen für Trink- und
Abwasser.
4) Der Zweckverband dient dem öffentlichen
Wohl und verfolgt nicht den Zweck, Gewinne
zu erzielen.
5) Der Zweckverband kann von anderen
a)
Der Verbandsvorsteher und seine beiden
Stellvertreter sind gesetzlicher Vertreter des
Zweckverbandes.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Erklärungen, durch die der Zweckverband verpflichtet
werden soll, bedürfen der Schriftform. Bis zu einer
Wertgrenze von 30.000 EUR ist alleinige
Unterzeichnung durch den Verbandsvorsteher
ausreichend. Innerhalb einer Wertgrenze von 30.000
EUR bis 50.000 EUR ist die Unterzeichnung durch
den Verbandsvorsteher und einen seiner Stellvertreter
erforderlich. Erklärungen mit einem Wert größer als
50.000 EUR sind gemäß § 158 Abs. 2 Satz 2 KV M-V
vom Verbandsvorsteher sowie einem seiner
Stellvertreter handschriftlich zu unterzeichnen und mit
dem Dienstsiegel zu versehen.
b)
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, *XX.XX.1947
Bestellt als
1. Stellvertreter:
Tröger, Holger, Eldena, *XX.XX.1962
Bestellt als
2. Stellvertreter:
Wiedow, Cornelia, *XX.XX.1959
a)
Körperschaft öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit
Die Satzung ist errichtet am 28.12.2015.
a)
12.09.2018
Niemann
Abruf vom 24.12.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Schwerin
Ausdruck
Nummer der Firma:
Seite 2 von 2
HRA 4031
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
Verbänden bzw. Körperschaften die
technische und/oder verwaltungsmäßige
Betreuung übernehmen.
6) Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
kann der Zweckverband zur Erfüllung seiner
Aufgaben Unternehmen und Betriebe
errichten, erwerben, pachten und sich an
anderen Unternehmen beteiligen.
2
b)
Nicht mehr
Verbandsvorsteher:
Warnecke, Peter, Neustadt-Glewe, *XX.XX.1947
Nicht mehr
1. Stellvertreter:
Tröger, Holger, Eldena, *XX.XX.1962
Nicht mehr
2. Stellvertreter:
Wiedow, Cornelia, *XX.XX.1959
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Kann, Oliver, Eldena, *XX.XX.1986
Bestellt als
1. Stellvertreter:
Tonn, Viola, Wöbbelin, *XX.XX.1967
Bestellt als
2. Stellvertreter:
Tappe, Sebastian, Neustadt-Glewe, *XX.XX.1976
a)
21.01.2020
Busch
3
b)
Nicht mehr
Verbandsvorsteher:
Kann, Oliver, Eldena, *XX.XX.1986
Bestellt als
Verbandsvorsteher:
Freyermuth, Fred, Gorlosen OT Strassen,
*XX.XX.1965
a)
02.06.2022
Niemann
Abruf vom 24.12.2024