Handelsregister A des Amtsgerichts Ansbach
Nummer der Firma:
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HRA 4902
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Gemeinsames Kommunalunternehmen Jura
(gKU)
b)
Nennslingen
Geschäftsanschrift:
Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen
c)
Die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung
von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im
Bereich der Energieerzeugung,
Energiespeicherung und Energieversorgung
aus Erneuerbaren Energien und Wasserstoff.
Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung
von neuen Geshäftsfeldern im Bereich der
Erneuerbaren Energien und die Entwiclung von
Konzpten zur sauberen Energieerzeugung und
-versorgung; die Unterstützung der Träger bei
der Gebietsentwicklung im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie der frühzeitigen
Sicherung geeigneter Flächen; der Aufbau
einer geeigneten Plattform zur Bündelung
sämtlicher Anliegen im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie die Erbringung
von Betriebsführungsleistungen für
Projektgesellschaften; die Koordination der
bestehendenn und dort verbleibenden
Aufgaben zur Energieversorgung auf Ebene
der Kommunen; Leistungen im Bereich
Telekommunikation insbesondere Planung,
errichtung, Betrieb, Instandhaltung,
Erneuerung, Änderung und Erweiterung von
Telekommunikationseinrichtungen und -
netzen einschließlich sämtlicher damit in
Zusammenhang stehender Dienstleistungen
und artverwandter Tätigkeiten, soweit dies
kommunalrechtlich zulässig ist und die
Kommunen dies nicht in eigner Verantwortung
selbst erfüllen.
a)
Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren
Mitglied/ern. Ab Gründung einer Projektgesellschaft
soll der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern
bestehen. Die Mitglieder des Vorstands sind
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Bestellt:
Vorstand:
Kraft, Stefan, Weißenburg i. Bay., *XX.XX.1987
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung vom 19.12.2024.
a)
03.06.2025
Lenz
Abruf vom 30.09.2025
Handelsregister A des Amtsgerichts Ansbach
Nummer der Firma:
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HRA 4902
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
2
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
Die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung
von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im
Bereich der Energieerzeugung,
Energiespeicherung und Energieversorgung
aus Erneuerbaren Energien und Wasserstoff.
Hierzu zählt insbesondere die Identifizierung
von neuen Geshäftsfeldern im Bereich der
Erneuerbaren Energien und die Entwicklung
von Konzepten zur sauberen
Energieerzeugung und -versorgung; die
Unterstützung der Träger bei der
Gebietsentwicklung im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie der frühzeitigen
Sicherung geeigneter Flächen; der Aufbau
einer geeigneten Plattform zur Bündelung
sämtlicher Anliegen im Bereich der
Erneuerbaren Energien sowie die Erbringung
von Betriebsführungsleistungen für
Projektgesellschaften; die Koordination der
bestehendenn und dort verbleibenden
Aufgaben zur Energieversorgung auf Ebene
der Kommunen; Leistungen im Bereich
Telekommunikation insbesondere Planung,
errichtung, Betrieb, Instandhaltung,
Erneuerung, Änderung und Erweiterung von
Telekommunikationseinrichtungen und -
netzen einschließlich sämtlicher damit in
Zusammenhang stehender Dienstleistungen
und artverwandter Tätigkeiten, soweit dies
kommunalrechtlich zulässig ist und die
Kommunen dies nicht in eigner Verantwortung
selbst erfüllen.
a)
10.06.2025
Lenz
Abruf vom 30.09.2025