vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 5.000,- € nicht übersteigt.
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; Einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 5.000,- € nicht übersteigt.