| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Alle Gesellschafter vertreten gemeinsam. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis und/oder die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 1 und Alt. 2 BGB). |