Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. (012)
Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialer oder kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern die Teilhabe an Klimaschutz und regionaler Entwicklung durch die Unterstützung erneuerbarer Energien. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen, b) die Speicherung und der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/ oder Wärme, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte, e) die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Versorgung mit erneuerbaren Energien. f) Die Genossenschaft kann zu diesen Zwecken Grundstücke erwerben und veräußern. 3. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gründen und sich an anderen Unternehmen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes beteiligen. 4. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft beträgt 90 Prozent des Gesamtbetrages der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages.