Die Genossenschaft wird durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Gegenstand der Unternehmens ist: a) Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung regenerativer Energie sowie von Einrichtungen zur Energiespeicherung. b) Absatz und Transport der gewonnenen Energie in Form von Strom, Wärme oder anderen Energieformen und Handel mit Energie auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene sowie der dafür notwendigen Tätigkeiten. c) Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung und -nutzung einschließlich Information von Mitgliedern und Dritten sowie einer Öffentlichkeitsarbeit. d) die Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Gründung eigener Unternehmen, wenn sie der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder der Genossenschaft zu dienen bestimmt sind, e) Betätigung als Einkaufsgenossenschaft für seine Mitglieder z.B. für Geräte, technische Anlagen, Energie jeglicher Art und Sonstiges, auch der Abschluss von Gruppenverträgen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Ein Mitglied muss sich mit mindestens fünf Geschäftsanteilen beteiligen. Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen eines Auseinandersetzungsguthabens an ausgeschiedene Mitglieder oder durch Kündigung einzelner Anteile nicht unterschritten werden darf, beträgt 95 Prozent des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben des letzten Bilanzstichtages. Keine Nachschusspflicht der Genossen.