| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes vorrangig durch Herstellung und Bereitstellung einer erneuerbarer Energieversorgung. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung und das eigene Betreiben, Entwickeln, Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare Energien und allgemeiner Umweltschutz, insbesondere die Beschaffung, Erzeugung und der Vertrieb von Wärme, Energieträgern und Energietechnik. Gegenstand ist auch der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die Speicherung und die Übertragung des so gewonnenen Stroms an Netzbetreiber gemäß "Erneuerbare Energiegesetz - EEG". Weitere Gegenstände der Genossenschaft sind a) die Erstellung von Mobilitätskonzepten sowie Bereitstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern zur Unterstützung von Familien; b) die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; c) alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; d) die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen; e) die Bewahrung und Erforschung des internationalen, aber auch insbesondere europäischen Kulturgutes besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik; f) das Betreiben, Entwickeln und Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare Energien und allgemeiner Umweltschutz. Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen, die keinen bedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |