Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 3 Vorstandsmitgliedern. Die Genossenschaft wird durch 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied (033)
Gegenstand
1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Errichtung und den Betrieb eines Nahwärmenetzes in Sothel. b) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Vermarktung und/oder Speicherung von Energien. Dabei sollte es sich vorrangig um erneuerbare Energien handeln. c) Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen, oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. 3. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.