| Gegenstand | 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und einer guten, sicheren, sozial verwantwortbaren sowie lebensgerechten Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. 2) Gegenstand des Unternehmens ist a) Haus- und Grundstücksverwaltung und Buchhaltung sowie Facility Management für eigene sowie fremde Objekte und Unternehmen im Rahmen der Befugnisse nach §§ 4 Nr. 4 StBerG, 6 Nr. 3,4 StBerG; b) die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten und Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien; c) Projektentwicklung und Projektsteuerung für Neu- und Altbauten sowie für Baudenkmale; d) Versorgung von Mitgliedern mit preisgünstigem Wohnraum; e) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; f) Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung und Unterstützung sowie Förderung der Mitglieder in persönlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen; g) gemeineschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; h) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen 3) Die Genossenschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind oder geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern, sich an anderen Unternehmen beteiligten, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses sein, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gründen, solche erwerben oder als deren Komplementärin fungieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie sich der Hilfe sachverständiger Dritter bedienen. 4) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben, Genussrechte und stille Beteiligungen, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren und ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere anzulegen. 5) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. |