Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Modernisierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben; b) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; c) die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen; d) die Schaffung von Arbeitsplätzen für Mitglieder.