1.) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben. 2.) Gegenstand des Unternehmens ist, soweit es keiner staatlichen Genehmigung bedarf: a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, b) der Absatz und Handel mit Energie, c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der Energienutzung und sämtliche dazugehörende Dienstleistungen.