Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorsatdnmitglieder bestellt wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben; b) Hausmeisterservice und Hausverwaltung; c) Entwicklung und Betreuung von Bauprijekten; d) Fuhrparkservice.