Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Verteilung regenerativer Energie, b) der Absatz von Energie in Form von Wärme und/oder Strom, c)die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energienutzung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit.