Der Vorstand besteht aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
Die Förderung der Mitglieder der Genossenschaft. Gegenstand des Unternehmens ist die Etablierung einer Genossenschaft zur Förderung der kulturellen, sozialen sowie wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder als organisations-, prozess- und unternehmensberatender Betrieb einschließlich der Durchführung von Konferenzen, Seminaren und Veranstaltungen zwecks ganzheitlicher Ertüchtigung der Teilnehmer nebst Coaching nicht nur genossenschaftsnaher Gewerbebetriebe. Zudem tätigt die Genossenschaft alle Geschäfte und Dienstleistungen, für die es keiner besonderen rechtlichen Genehmigung bedarf, einschließlich Vermietung und Verpachtung eigener und fremder Immobilien und Mobilien; des Weiteren ist sie berechtigt, Beteiligungen an Unternehmen und Projekte im In- und Ausland und zwar im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte einzugehen und eigenes Vermögen zu verwalten.