Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
- die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, - die Vermarktung der in den regenerativen Energieanlagen erzeugten Energie, insbesondere an die Mitglieder, - die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung, -speicherung, -verwendung und -einsparung einschließlich der Information der Mitglieder sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, - der gemeinsame Einkauf von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien für Mitglieder oder Dritte, - Die Betätigung der Genossenschaft kann auf weiteren Geschäftsfeldern mit dem Ziel erfolgen, den CO²-Ausstoß zu verringern und die erzeugte Leistung aus erneuerbaren Energiequellen in der Region einzusetzen sowie die Förderung der Mitglieder.