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Code: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (065)
Gegenstand
a. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen;. b. Die Planung, Beteiligung und Errichtung sowie der Erwerb und die Unterhaltung von Anlagen der Erzeugung, Speicherung und Transport von alternativen und regenerativen Energien insbesondere Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Wärmepumpen usw. c. Die Verwaltung des eigenen Vermögens.