Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere a) Transport, Lagerung, Kommissionierung und Logistik von Handelswaren und sonstigen Gütern; b) Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Erwerb und Betreuung von Bauten (hauptsächlich Lagerhallen) in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf und Veräußerung von Grundstücken; c) Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen; d) allgemeine Büro-, Sekretariats- und Verwaltungsdienstleistungen; e) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen