Code: Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. (051)
Gegenstand
(1) Die Genossenschaft hat den Zweck, die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Mitgliedsbetriebe seiner Genossenschaftsmitglieder in höchstmöglichem Umfang durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern und zu sichern. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der landwirtschaftlichen Mitgliedsbetriebe der Genossenschaftsmitglieder. Dies kann zum Beispiel erfolgen durch: a) gemeinsame Stärkung der Marke "Goldschmaus - Die Marke der Bauern" b) gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur besseren Darstellung der Landwirtschaft c) gemeinsame Festlegung von Standards zur Erzeugung, besonders im Hinblick auf Tiergesundheit und Robustheit der Tiere und der Fleischqualität d) gemeinsamen Einkauf von Produktionsmittel e) gemeinsame Vorbereitung von internen und externen Audits f) gemeinsame Durchführung von statistischen und leistungsbezogenen Auswertungen g) gemeinsame Beratung in allen Fragen zur Erzeugung von Qualitätsfleisch h) sowie alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gebiet der Tiererzeugung, der Tierhaltung, der Tiergesundheit und der Tiervermarktung (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Der Aufsichtsrat und Beirat ist zu informieren.