Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist in Bezug auf die in § 5 der Satzung vorgesehene Kündigung einzelner Geschäftsanteile durch Mitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen, der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom und/oder Wärme, die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte.
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Mindestkapital: 2 % des Anlagevermögens des letzten Bilanzstichtages