| Gegenstand | die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches, ökologisches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, die für ein erfülltes, selbstständiges Leben ihrer Mitglieder benötigt werden. Die Genossenschaft kann ihren Mitgliedern alle Güter und Ressourcen, welche alltäglich gebraucht werden bereit stellen oder entsprechende Einrichtungen betreiben, dies sind insbesondere die Versorgung mit Wärme und elektrischer Energie, Lebensmitteln, Trink- und Brauchwasser sowie Werkzeuge, Fahrzeuge oder Kleidung. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. Sie kann ihren Mitgliedern Genussrechte, die keinen unbedingten Rückzahlungsanspruch beinhalten, gewähren. |