Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein, sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Genossenschaft von Ihnen gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder und investierenden Mitglieder oder deren soziale, ökologische oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, so dass der Mensch, die Umwelt und die Wirtschaft in der Region Lüneburg in ein ausgewogenes Verhältnis zueinanderkommen.