Der Vorstand besteht aus höchstens zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorstandsvorsitzenden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (007)
Gegenstand
die Unterstützung von Mitgliedern bei der Vermarktung von deren landwirtschaftlich oder gartenbaulich gewonnenen Erzeugnissen sowie jedwede hiermit im Zusammenhang stehende Tätigkeit, insbesondere auch der Ein- und Verkauf der vorstehend genannten Erzeugnisse sowie sämtlichen Produkte, die für eine Erzeugung dieser Produkte erforderlich sein können. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Erzeugung dienen, zu diesem Zweck sind auch Beteiligungen an anderen Unternehmen zulässig.