Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
die Beschaffung und Erzeugung von Energie und der Vertrieb von Wärme, Energieträgern und Energietechnik
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Mindestkapital: 90% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres.