| Gegenstand | a) die Erbringung einer ganzheitlichen Finanzberatung (Absicherung, Vorsorge, Kapitalaufbau, Finanzplanung, Nachfolge- und Erbplanung, ...), insbesondere nach § 34 c GewO Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung; Versicherungsvermittlung gemäß § 34 d GewO; Anlageberatung und Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GewO, dies sind Anteilsscheine von Kapitalanlagegesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften oder ausländische Investmentanteile, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentich vertrieben werden dürfen, geschlossene Fonds in Form einer Kapitalgesellschaft und sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG; b) die Bündelung der Anforderungen der Mitglieder in sämtlichen finanziellen Themen (s.o., aber auch sonstige Kosten) um dafür sinnvolle und passende Konzepte zu entwickeln und durch den gemeinsamen Einkauf Kostenvorteile zu schaffen c) die Entwicklung und Schulung von Informationsmodulen, um den Mitgliedern der Genossenschaft finanzielle Aus- und Weiterbildung, eingängig und verständlich nahe bringen zu können |