Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Vorstände bestellt, vertreten zwei Vorstände gemeinsam oder ein Vorstand zusammen mit einem Prokuristen. Jeder Vorstand ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
- die Erarbeitung von Marketing-Strategien; - die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten; - die sichere, soziale und kostengünstige Wohnungsversorgung der Mitglieder; - der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln zur Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit; - das Anbieten von sonstigen Produkten (z.B.: Fitnessmaschinen, Fitnesskursen) zu dem vorstehend genannten Zweck