Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einbringung von Dienstleistungen als Handels-, Produktiv- und Energiegenossenschaft, insbesondere - Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen, insbesondere Wasserkraftwerken und anderen Energiegewinnungsanlagen; - Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom; - Entwicklung, Bau sowie Erprobung einer unabhängigen Notstromversorgung für kleinere Wohn- und Geschäftsbauten sowie Wasserkraftwerke; - Entwicklung, Bau und Verkauf von Harmonisierungsanlagen; - Betreuung und Service der Anlagen, einschließlich Qualitätsmanagement; - gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Reisen und beweglichen Wirtschaftsgütern; - Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen