Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, unterzeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder - wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen - unter Nennung des Aufsichtsrates unterzeichnet vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung".
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Laufende Nummer
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Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Statutsänderung Bl. 89/90 der Registerakten. Tag der ersten Eintragung: 21.10.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 14.06.2007 hat eine Änderung des Statuts in § 41 Abs. 2 und Abs. 3 (Gewinnverwendung) beschlossen.
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Laufende Nummer
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Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 04.06.2008 hat eine Änderung des Statuts in den § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Übertragung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder) und § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 23.06.2009 hat eine Änderung des Statuts in den § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwillig übernommener Anteile), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht) § 41 (Gewinnverwendung) und § 42 (Verlustdeckung) beschlossen.
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Laufende Nummer
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Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 30.06.2011 hat Änderungen des Statuts in § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 12 (Auseinandersetzung), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 23 (Sorgfaltspflicht des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) und § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung) beschlossen.
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2012 hat eine Änderung des Statuts in § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwilliger übernommener Geschäftsanteile) und § 41 (Gewinnverwendung) sowie das Entfallen des § 39 beschlossen.
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Laufende Nummer
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Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 25.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Plichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung freiwilliger übernommener Anteile), § 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 37 (Auskunfsrecht), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 42 (Verlustdeckung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung) sowie § 45 (Auflösung) beschlossen; eingefügt wurde § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) und die Anlage zu § 17 der Satzung.
Eintragungstext
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Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 12.06.2023 hat eine Änderung der Satzung in Vorbemerkung, § 2 (Zweck und Gegenstand), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 12 (Auseinandersetzung), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Stellung der Vertreter), § 32 (Vertreterversammlung), § 33 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung) und die Anlage zu § 17 der Satzung der OSTLAND Wohnungsgenossenschaft eG beschlossen; eingefügt wurde § 32a (Hybride Vertreterversammlung), § 32b (Virtuelle Vertreterversammlung), § 32c (Vertreterversammlung im gestreckten Verfahren), § 34a (Wahlen zum Aufsichtsrat) und § 34b (Niederschrift).
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Person sein. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Ein Einlagengeschäft ohne Bankerlaubnis gemäß § 32 KWG ist ausgeschlossen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. (5) Die Genossenschaft richtet ihren Geschäftskreis auf die grundsätzliche Steuerbefreiung nach 8 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG aus.