Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, unterzeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern oder, wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen, unterzeichnet vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter bei Verhinderung in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung mit Ausnahmen der Einladung zur Mitgliederversammlung.
Eintragungstext
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7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Änderungsbeschl. Bl. 44 und Statut Bl. 61 der Registerakten. Tag der ersten Eintragung: 12.11.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2008 hat eine Änderung des Status in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Neufassung des Statuts insgesamt beschlossen.
Eintragungstext
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6
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Genearlversammlung vom 25.06.2013 hat eine Änderung der Satzung in §§ 3 (Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), 12 (Auseinandersetzung), 16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern), 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 44 (Prüfung) beschlossen.
Eintragungstext
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6
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Generalversammlung vom 15.06.2017 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 5 (Eintrittsgeld), 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen),16 (Pflichten der Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrats), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), 32 (Mitgliederversammlung), 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), 36 (Mehrheitserfordernisse), 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 49 (Rücklagen), 41 (Gewinnverwendung) und 44 (Prüfung) beschlossen.
Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (013)
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen, sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtugen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichten und Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind zulässig. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, Vorstand und Aufsichtsrat beschließen § 28 die Voraussetzungen.