Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, unterzeichnet vom Vorstand in Vertretungsberechtigter Zahl oder, wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen, unterzeichnet vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, in dem genossenschaftlichen Mitteilungsblatt "Blickpunkt" mit Ausnahme der Einladung zur Vertreterversammlung und solcher Bekanntmachungen, die die Wahl zur Vertreterversammlung betreffen.
Eintragungstext
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7
Position
2
Laufende Nummer
2
Eintragungsart
Code: Freitext (004)
Text
Statutsänderung Bl. 122 ff. und Statutsneufassung Bl. 126 ff. der Registerakten. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.03.2006.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 02.06.2007 hat eine Änderung der Satzung in §§ 2 (Gegenstand), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 5 (Eintrittsgeld), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 12 (Auseinandersetzung), 13 (Rechte der Mitglieder), 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), 15 (Überlassung von Wohnungen), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 20 (Organe), 21 (Vorstand), 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), 24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 29a (Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 35 (Mehrheitserfordernisse), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Gewinnverwendung), 42 (Bekanntmachungen), 44 (Auflösung), 45 (Beschlussfassung über die Satzung) sowie die Einfügung von § 29b (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen.
Eintragungstext
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6
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1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 05.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), 18 (Kündigung weiterer Anteile), 21 (Vorstand), 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 24 (Aufsichtsrat), 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), 31 (Vertreterversammlung), 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), 38 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), 40 (Gewinnverwendung), 43 (Prüfung) und 45 (Beschlussfassung über die Satzung) beschlossen.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 09.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 21 (Vorstand) und § 35 (Mehrheitserfordernisse) beschlossen.
Eintragungstext
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6
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart
Code: Satzung (009)
Text
Die Vertreterversammlung vom 03.06.2024 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Code: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (013)
Gegenstand
(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.