| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen und dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern und Dienstleistungen und der Werbung für Verkauf und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen. Gegenstand zur Erreichung des Genossenschaftszweckes ist das Anbieten von Dienstleistungen zur Verbesserung der Finanzwirtschaftlichen Lage von Privatpersonen und Unternehmerkunden. Dies reicht u.a. von der Zentralisierung der Dienstleistungen, über die die Bündelung von Einkaufs- und Verkaufspotentialen; die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von IT-, Marketing-, Führungs-, Nachhaltigkeits, Mobilitäts-, Motivations-, Strategie- und Personal-Konzepten bis hin zu Medien-, Trainings-, Beratungs- und Coachingleistungen für Mitglieder und Unternehmen, deren Führungskräfte und den Mitarbeitenden. Weitere Gegenstände zur Erreichung des Genossenschaftszweckes sind: a) Der Verkauf sowie die Bündelung der Dienstleistungen und Beratungsleistungen der Mitglieder; b) Beratung von Unternehmern zu Ausbildungssystemen, Abläufen, Marketing, Organisation, Prozessoptimierung, Public Relation, Strategien, Strukturen, Unternehmensführung, Verkauf sowie die Wirtschaftlichkeit; c) gemeinschaftlicher Bürobetrieb sowie die Anmietung, Vermietung, Ankauf und Verkauf von Gewerbe-und Wohnimmobilien; d) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Versicherungen, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern; e) Verwertung von Lizenzen und Rechten der Mitglieder; f) die Erstellung von Mobilitätskonzepten sowie Bereitstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern; g) die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; h) alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; i) die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen, insbesondere durch Veranstaltungen und Durchführung von Seminaren und Fortbildungen jeglicher Art; j) die Bewahrung und Erforschung des internationalen, aber auch europäischen Kulturgutes, besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik; k) das Betreiben, Entwickeln und Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz. Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |