Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch einen Vorstand gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Bewirtschaftung, Errichtung, Sanierung, Modernisierung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben; die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Bauten und Wohnungen; die Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen, Folgeeinrichtungen, sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen; die Schaffung von Arbeitsplätzen für Mitglieder.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.