Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a) der gemeinsame Absatz und Verkauf sowie die Vermittlung von "Secondhand"-Kleidung und Spielzeug für Kinder sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen; b) die Erstellung von Mobilitätskonzepten sowie Bereitstellung von Fahrzeugen sowie anderen mobilen Wirtschaftsgütern zu Unterstützung von Familien; c) die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen, Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits- und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; d) alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; e) die Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
Keine Nachschusspflicht der Genossen. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein.