| Gegenstand | 1) Zweck der Genossenschaft Ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes und einer guten, sicheren, sozial verantwortbaren sowie lebensgerechten Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. 2) Gegenstand der Genossenschaft ist die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller Im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Weitere Gegenstände der Genossenschaft können sein: a. die Vermittlung von Darlehen, Finanzanlagen, Edelmetallen, Versicherungen und sonstigen Dienstleistungen an Gewerbetriebe und Privatpersonen; b. das Betreiben, Entwickeln und Leiten von Projekten in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemeiner Umweltschutz; c. die Erstellung von Mobilitätskonzepten und die damit verbundene Vermietung von Fahrzeugen, Anhängern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und weiteren mobilen und beweglichen Wirtschaftsgütern; d. die Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Geschäftsbetriebs und der Dienstleistungen nach ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten; e. der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen; f. die Bewahrung und Erforschung des internationalen, aber auch insbesondere europäischen Kulturgutes besonders auf den Gebieten des Bauwesens (Baudenkmäler), der Mobilität (Fahrzeuge), der Literatur (Bücher) und Musik; g. die kulturellen Maßnahmen zur Erforschung von natürlichen Lebensformen; h. die kulturellen und sozialen Maßnahmen zur Erforschung von Wirkungsweisen von Sport, Gesundheits und Wellnessprodukten, alternativen Heilmethoden, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln; i. die Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens; j. alle Aktivitäten, welche zur Erhaltung und Verbesserung der geistigen sowie körperlichen Gesundheit und Vitalität der Mitglieder dienen; k. die Maßnahmen zur Aus-, Fort· und Weiterbildung der Mitglieder in allen Bereichen; l. der Betrieb einer Gemeinschaftsküche zum Nutzen aller Mitglieder der Genossenschaft. m. die gemeinschaftliche Benutzung land- und forstwirtschaftlicher Betriebs· einrichtungen und Betriebsgegenstände; n. die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen und dazu notwendige Maßnahmen zur Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Tier und Pflanzenbestandes. |