Gibt es nur ein Vorstandsmitglied, vertritt dieser die Genossenschaft alleine. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in der Werbung und im Grafikdesign; der Automatisierung von Vertrieb und Marketing; der Erarbeitung und Umsetzung von Social Media Konzepten; kaufmännischer und Bürodienstleistungen und die Errichtung und der Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen.
Auswahl Zusatzangaben › … › Nachschusspflicht
durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen, tritt keine Erhöhung der Haftsumme ein