Ein Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein, bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
a. Unternehmens-, Logistik- und Marketingberatung b. Handel mit Konsum- und Verbrauchsartikeln, insbesondere für Industrie, den Handel und für Endverbraucher c. Dienstleistung fur Industrie und Handel, die keiner weiteren Zulassung bedürfen d. Großhandel mit Fertigwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt e. Der Betrieb eines Logistikzentrums f. Import und Export von nicht genehrnigungspflichtigen Waren g. Forderungsmanagement