Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die soziale und wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; Gegenstand der Genossenschaft ist eine dauerhafte, gute, sichere sowie eine sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung der Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, wie Läden und Räume für Gewerbetreibende, gebäudetechnische Anlagen und Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung, neue Formen urbaner Mobilität wie Carsharing und E-Mobilität sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.