Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Vorstandsmitgliedern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Beschaffung und Erzeugung von Energie und Vertrieb von Wärme, Energieträgern und Energietechnik