Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere bestellt, vertreten sie gemeinschaftlich.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und insbesondere Heilberufsangehörigen, ihrer Organisationen und Einrichtungen. Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit gem. § 34 c, d GewO, die Beratung, Planung und Realisierung von Büro- und Praxiseinrichtung, der Einkauf und Vertrieb von medizinischen Produkten und Dienstleistungen sowie die Unternehmensberatung