| Gegenstand | (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen sowie gemeinsam angebotener Dienstleistungen und Produkten, Vermietung von Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern sowie dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern, Immobilien und Dienstleistungen. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, Kundenqualifikation, Durchführung von Vertriebsveranstaltungen, Planung und Erbringung von Sponsoringdienstleistungen und Werbemaßnahmen; b) Herstellung und Vertrieb von Content, Videos, Podcasts, Publikationen, Blogs und Büchern, Vertrieb und Herstellung von Marktberichten und Analysen; c) Durchführung von Schulungen, Coachings, Workshops, Seminaren und Fortbildungen, jeglicher Art; d)Projektmanagement, Konzeptentwicklung, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Beratung, Interimsmanagement, Unternehmensberatung, IT-Beratung, Softwareentwicklung, e) Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche Dienstleistungen und Beratung, kaufmännische Dienstleistungen, Coaching, Consulting von Unternehmern und Unternehmen sowie anschließende beratende Begleitung; f) Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Energie, Versicherungen, Gütern, Betriebsbedarf, Fahrzeugen, Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern, vor allem für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft; g) Vermietung von Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art; h) Verwertung von Lizenzen und Rechten der Mitglieder; i) Gemeinschaftliche Entwicklung, Ankauf, Verkauf, Anmietung und Vermietung, Bau und Betrieb von Immobilienkonzeptionen des ökologischen und biologischen sowie autarken Wohnens, Arbeitens, betreuten Wohnens, Seniorenwohnens und der Kurzzeitvermietung, sowie von Ferienanlagenkonzepten auch international; j) Errichtung und Betrieb von energie- und wärmeerzeugenden Anlagen und Einrichtungen; k) Erbringung von genehmigungsfreien Betreuungsleistungen für Immobilien wie Hausmeistertätigkeiten, Reinigungsdienstleistungen, genehmigungsfreie kaufmännische Dienstleistungen rund um Immobilien, l) Die Beschaffung der für die Erreichung ihres Förderzwecks fehlenden Mittel durch funktionsdienliche Nebengeschäfte, wobei die Mittel ausschließlich förderzweckbezogen zu verwenden sind (sog. Nebenzweckprivileg). (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebenfunktion für die Genossenschaft darstellen (§ 1 Abs. 2 GenG). (4) Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |