Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Genossenschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Gegenstand ist die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen und Consultingleistungen im Rahmen einer Produktivgenossenschaft, insbesondere
a) Unternehmensberatung und Coaching von Selbständigen, Unternehmern und Freiberuflern
b) Analyse und Optimierung bestehender Gesellschaftsstrukturen
c) Aus-, Fort- und Weiterbildung in Form von Schulungen, Seminaren und Einzelcoachings
d) Konzeption und Begleitung von Unternehmensgründungen
e) Errichtung und Betrieb von Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sowie sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Einrichtungen
f) Konzeption der Gründung und Führung von selbständigen und unselbständigen Stiftungen auch als Treuhänder
g) gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Reisen, Versicherungen, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern.