Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und maximal 5 Mitgliedern.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und betreuen. Die Genossenschaft kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, sowie der Kultur-, Kulinarik- und Bildungsarbeit sowie der Landschaftspflege anfallenden Aufgaben wahrnehmen. Die Genossenschaft erreicht diesen Gegenstand vorrangig mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs und der Förderung von künstlerischen, sozialen und kulturellen Betätigungen.