Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein.
Gegenstand
a) Die entgeltliche Beförderung von Personen im Rahmen erforderlicher Konzessionen, b) der Betrieb einer Funk- und Telefonzentrale und anderer Einrichtungen zur Vermittlung von Fahraufträgen für Personen- und Sachtransporte an die Mitglieder, c) der Ein- und Verkauf von Waren für den Bedarf der Mitglieder oder die Vermittlung solcher Geschäfte, d) der Abschluss von Rahmenverträgen mit Dritten, e) der Abschluss von Beförderungsverträgen, f) das Inkasso von Beförderungsentgelten und deren Auszahlung, g) die Förderung der beruflichen Interessen der Mitglieder und h) der Betrieb sonstiger Einrichtungen zur Erreichung des Zwecks der Genossenschaft.